1. Vertragsvereinbarung
  1. Ein Vertrag über Leistungen von deweblop kommt mit der Annahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages durch deweblop auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande.
  2. deweblop kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
  4. deweblop behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
  5. Sowie deweblop bei von dem Auftraggeber gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Wartezeiten deweblop mit 60% der üblichen Sätze zu vergüten.

2. Leistungsumfang
  1. Der Umfang der Leistungen von deweblop ergibt sich entweder aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Produktbeschreibung/Preisliste. Diese kann bei deweblop angefordert oder auf elektronischem Weg beispielsweise via Internet abgerufen werden, oder aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
  2. deweblop steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern, bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
  3. Preisänderungen oder erheblichen Leistungsänderungen gelten, soweit kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, als genehmigt.
  4. Soweit deweblop kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
  5. deweblop ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-)Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
  6. Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich der üblichen Verpackung.

3. Kündigung des Vertrages
  1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. deweblop kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
  5. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

4. Zahlungsbedingungen, Warenlieferungen
  1. deweblop kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen, der mindestens zehn Tage nach Rechnungsdatum liegt. Einer weiteren Mahnung zur Inverzugsetzung bedarf es nicht.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von deweblop dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
  3. Sonstige Entgelte sind - unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung - nach Erbringung der Leistung zu zahlen. deweblop kann jedoch für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
  4. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von deweblop sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von deweblop; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für deweblop als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für deweblop. Erlischt das (Mit-)Eigentum von deweblop durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Auftraggebers - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf deweblop übergehen. deweblop bleibt es vorbehalten, durch Erklärung an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von deweblop verlassen hat, über. deweblop ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche nicht ersichtlich für den Auftraggeber von Interesse ist.

5. Zahlungsverzug
  1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist deweblop berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - ggf. auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zu Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist deweblop außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem LRG Satz der europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit deweblop keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber deweblop die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. deweblop kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen.
  3. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann deweblop das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von deweblop wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers i.S.d. § 321 BGB ist deweblop berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
  5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt deweblop vorbehalten.

6. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
  1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass deweblop dessen Firma und Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. deweblop verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  3. deweblop hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
  4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von deweblop, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  5. deweblop und der Auftraggeber stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten, bzw. Erfüllungsgehilfen über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.

7. Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber deweblop wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. deweblop haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, so tritt deweblop alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
  4. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die deweblop die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von deweblop oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von deweblop autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat deweblop auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen deweblop, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor
  5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von deweblop-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch deweblop nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von deweblop gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. deweblop ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

8. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
  1. Gegen Ansprüche von deweblop kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggebern steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn § der Kunde nicht mehr auf die deweblop-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, § die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, § oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von deweblop liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn deweblop oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
  4. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

9. Gewährleistung
  1. In Gewährleistungsfällen hat deweblop das Recht zur Nachbesserung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber deweblop gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von deweblop die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Gewährleistungsbegehren sind deweblop regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. deweblop kann ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll von deweblop ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzten.
  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

10. Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen
  1. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von deweblop ergebende Gerichtsbezirk. deweblop ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  2. Der Auftraggeber hat deweblop innerhalb eines Monats: - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers, - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, - jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von deweblop geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von deweblop. E-Mails gelten mit als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von deweblop gestattet.
  5. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
  6. deweblop wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von deweblop bzw. Nutzung der Dienste von deweblop gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine dem Sinn der Regelung entsprechende gültige Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.
  7. Es gelten die Angebote von deweblop. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
  8. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

Ergänzende Regelungen für Software-Entwicklung und Design
  1. Durchführung der Leistungen, Fristen, Änderungen
    1. Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von deweblop. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind von den Fristen für deweblop in Abzug zu bringen. Erkennt deweblop, daß die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig , objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird deweblop dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb angemessener Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder in Ermangelung einer Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung, vergütet der Auftraggeber an deweblop gesondert. Etwaige Termine oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig. Die Verzögerungen oder der Mehraufwand können durch Analyse- und Bearbeitungsaufwand hinsichtlich der Feinspezifikation sowie deren Anpassung als auch zusätzliche Arbeiten, Nacharbeiten und Änderungen am Projekt selbst bedingt sein bzw. diese Folge haben.
    2. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, gilt die aktuelle Preisliste von deweblop oder der diesem Vertrage zugrundegelegte Stunden- /Tagessatz, in Ermangelung eines solchen, der übliche. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber deweblop einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. deweblop kann die Arbeiten am Projekt im übrigen einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung des Prüfauftrags benötigt werden oder sich im Falle der Einigung über Änderungen oder Zusatzwunsch deren Ausführung auf die Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflüssig macht. deweblop wird dem Auftraggeber das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit - gleichzeitig ihre Konditionen zur Durchführung mitteilen. Der Auftraggeber wird unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    3. Im Falle der Erkenntnis über die fehlerhafte Feinspezifikation bzw. Erteilung eines Prüfauftrages entfallen evtl. als fest vereinbarte Termine oder Fristen. Soweit die Durchführung der Änderungen Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien hat, werden die Parteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung dieser Regelung, insbesondere der Vergütung vorsehen. Kommt keine solche ausdrückliche Einigung zustande, werden aber die vom Kunden gewünschten Arbeiten durchgeführt, sind sie bei einer Festpreisvereinbarung zusätzlich nach §§ 612 / 632 BGB angemessen zu vergüten, was im Zweifel heißt, daß auch in diesem Fall die üblichen Sätze von deweblop zur Anwendung kommen.
    4. Jede der Leistungsphasen (auch sog. Freigabe durch den Auftraggeber ) nimmt der Auftraggeber gesondert ab. Dies gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Milestones oder vergleichbaren Projektabschnitten. deweblop ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten und ggf. deweblop unverzüglich zuzustellen. Offensichtliche Mängel, die nicht in das Protokoll aufgenommen worden sind, können später von dem Auftraggeber gegen die deweblop nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
    5. Grundsätzlich richtet sich der Ort der Leistungserbringung nach dem Sitz von deweblop.

  2. Zur Sphäre von deweblop
    1. Das von deweblop konkret zu schaffende, bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept/ bzw. die Software basiert nach ihrem Wissensstand auf persönlich geistigen Leistungsergebnissen/Zusammenstellungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
    2. Die Haftung von deweblop aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt, und die deweblop bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, gekannt hat oder hätte kennen müssen, bzw. die deweblop als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der von deweblop zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird.
    3. Sind bei einer Abnahme Mängel festgehalten worden, so wird deweblop diese wie schriftlich festgelegt, ansonsten gem. den allgemeinen Bedingungen beseitigen.
    4. deweblop räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von deweblop vom Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von deweblop. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet oder eine preislich gesonderte Auftragsabwicklung vereinbart, erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch deweblop durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von deweblop entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne Zustimmung von deweblop erfolgen. Bei preislich gesondert vereinbarten Auftragsabwicklungen - insbesondere von Software/ Frameworks (.dmaps, .dadm, .dvise) - behält sich deweblop vor die Quellcodes auf den eigenen Servern zu hosten und die Inhalte derart zu liefern.
    5. Im Falle der Übergabe der Daten bzw. externen Entwicklung und Speicherung der Daten durch den Auftraggeber, übernimmt deweblop keinerlei Haftung für die Zugänglichkeit der Daten. Sollten Daten, die nicht auf den Servern von deweblop gespeichert sind verloren gehen, kann keine Schadenersatzforderung an deweblop gestellt werden.

  3. Zur Sphäre des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber sichert deweblop zu, dass ihr übergebene Materialen zur Einarbeitung in das Datenwerk bzw. der Software frei von Schutzrechten Dritter sind. Sollte deweblop jedoch von Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber deweblop sofort fällig von jeglichen Aufwendungen und (Vermögens-) Schäden frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse) für eine angemessene Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber wird deweblop die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie evtl. erforderliche Räume, Personal und Geräte unverzüglich zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von deweblop zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten und deren Umfangs gibt deweblop noch im Bedarfsfalle vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen. Der Auftraggeber wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendige Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder deweblop hierzu beauftragen, insbesondere das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Service- Programme ( Tools ) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie erforderliche sonstige Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Auftraggebers.
    2. Der Auftraggeber wird deweblop bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangel ergeben. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens deweblop nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind. Sind etwa gemeldete Mängel nicht deweblop zuzurechnen, wird der Auftraggeber deweblop den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten ( insbesondere Reisen zu den üblichen Sätzen ) vergüten.
    3. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung vergütet der Auftraggeber an deweblop gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber deweblop einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Auf ein hierauf erstelltes Leistungsangebot wird der Auftraggeber unverzüglich mitteilen, on er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    4. Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von deweblop auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in der Leistungsbeschreibung erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird. Ist vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Leistung von deweblop auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

  4. Sonstiges
    1. Als Kommunikationswege gelten insbesondere auch die herkömmlichen Telefoniewege sowie die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten, zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über E-Mail kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln oder signieren elektronische Nachrichten und Daten nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin. Der Archivdatenaustausch zwischen den Parteien erfolgt zum einen entweder über File Transfer Protokoll (ftp) hilfsweise auch per Hypertext Transfer Protokoll (http) und zum anderen via Festspeicher (z.B. CD-ROM). Soweit ISP Dienste von deweblop zur Durchführung der Kommunikation und des Datenaustausches in Anspruch genommen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von deweblop für ISP-Dienstleistungen. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen sofortigen Einleitung von Maßnahmen zur Klärung, soweit Ansatzpunkte für etwaige Störungen bei der Zustellung von E-Mail ersichtlich werden (z.B. sog. 'bounce'-Meldungen).
    2. Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber gehalten, deweblop unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung von deweblop keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und deweblop auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

Geltungszeitraum für unsere Verträge (Stand: ab 01. März 2009)